Liste der Baudenkmäler in Gollhofen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Gollhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält acht Baudenkmäler.

In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

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Gollhofen

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LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Herrnmühle 1
(Standort)
MühlgebäudeZweigeschossiger Satteldachbau mit Zwerchhaus, Außentreppe und westlichen Anbau, bezeichnet mit „1664“, „1763“ und „1866“D-5-75-127-8
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BW
Herrnmühle 1
(Standort)
ScheuneSandsteinquaderbau mit Satteldach, Anbau zum Teil mit Fachwerk, 18./frühes 19. JahrhundertD-5-75-127-8
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BW
Herrnmühle 1
(Standort)
WirtschaftsgebäudeZweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, bezeichnet mit „1773“D-5-75-127-8
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BW
Herrnmühle 1
(Standort)
EinfriedungsmauerSandsteinquader- und Bruchsteinmauerwerk, wohl 18. JahrhundertD-5-75-127-8
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BW
Kettenbrunnen
(Standort)
Sogenannter KappelbrunnenOktogonales Steinbecken mit drei Steinsäulen und Zwiebeldach, 17./18. JahrhundertD-5-75-127-5
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Kettenbrunnen 9
(Standort)
Ehemaliges AmtshausZweigeschossiges Walmdachhaus mit geohrten Rahmungen im Erdgeschoss, bezeichnet mit „1751“D-5-75-127-1
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Ringstraße 11
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. JohannesSatteldachbau mit verputztem Bruchsteinmauerwerk und Fassadenturm mit Spitzdach, Turm im Kern romanisch, Läutgeschoss erneuert 1667–70, Langhaus errichtet 1482, Polygonalchor bezeichnet mit „1493“, Um- und Anbauten 17. und 18. Jahrhundert; mit AusstattungD-5-75-127-2
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Ringstraße 11
(Standort)
KirchhofbefestigungHohe Steinmauer aus Brockenquadern, Ende 13. Jahrhundert, verstärkt 1621D-5-75-127-2
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Ringstraße 11
(Standort)
FriedhofMit Grabmälern des 18. und 19. JahrhundertsD-5-75-127-2
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Ringstraße 13
(Standort)
Ehemaliges SchulhausZweigeschossiger Walmdachbau mit Fachwerkobergeschoss und Hausteinrahmung im Erdgeschoss, Westwand massiv, bezeichnet mit „1804“D-5-75-127-3
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Ringstraße 15
(Standort)
PfarrhausZweigeschossiger Walmdachbau mit Fachwerkobergeschoss und Hausteinrahmung, von Georg Tauber, 1729–30D-5-75-127-4
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LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Kirchplatz 1
(Standort)
Ehemaliges WohnstallhausZweigeschossiger Frackdachbau mit reichem Fachwerkobergeschoss mit Mannfiguren und Malkreuzen, bezeichnet mit „1602“D-5-75-127-6
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Kirchplatz 7
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Jakobus und NikolausChorturmkirche, Turm massiv aus Bruchsteinmauerwerk mit Eckquaderung und Pyramidendach, im Kern 13./14. Jahrhundert, aufgestockt 1695, Langhaus mit Satteldach, erweitert 1609, umgebaut 18. Jahrhundert; mit AusstattungD-5-75-127-7
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Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Gollhofen – Sammlung von Bildern